Nach der neuen „Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 24.11.2021 ist im Amateursport in geschlossenen Räumen sowohl im Training als auch bei Wettkämpfen die Umsetzung von 2GPlus (geimpft oder genesen und Nachweis eines negativen Test auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus per Antigen-Schnelltest, PCR-Test oder Test mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren) für alle Erwachsene erforderlich.
Für Kinder, die bereits eingeschult sind, und Jugendliche bis 18 Jahre gilt 3G – geimpft, genesen oder getestet. Der Schultest ist als Nachweis anerkannt, sofern er belegt werden kann. Andernfalls ist auch hier ein Test erforderlich.
Um Beachtung wird gebeten.
Die o.g. Verordnung gilt bis einschließlich 21.12.2021.
Auch in dieser Verordnung wird der Amateursport gegenüber dem Profisport wieder schlechter gestellt. Über die Auswirkungen dieser Regelungen machen sich die Verantwortlichen in der Thüringer Landesregierung offensichtlich keine Gedanken (insbesondere auch vor dem Hintergrund, wie man andere Lebensbereiche reguliert).
Weitere Informationen:
Coronavirus-Informationsportal der Landesregierung
Aktuelle geltende Regelungen (Thüringer Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Frauen und Familien)